Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.
Unsere Anlagen werden alle einer entsprechend vorgeschriebenen Risikubeurteilung beziehungsweise Risikobewertung unterzogen, in der mögliche Gefahren bewertet werden und entsprechende Maßnahmen festgelegt werden. Diese Risikobeurteilung ist auch Teil der umfangreichen Anlagendokumentation, die wir zu jeder Anlage erstellen und mitliefern. Diese Dokumentation ethält unter anderem auch die Bedienungsanleitung für die Anlage sowie Wartungshinweise.